Der Ablass – Tilgung der Sündenstrafen

Gute Erklärungen des Ablasses finden sich auf den Webseite der Petrusbruderschaft (Die Ablässe der katholischen Kirche) und der Karl-Leisner-Jugend (Was ist ein Ablass?). Hier ein paar Auszüge daraus:


Was ist ein Ablass?
Ein Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen.

Ist der Ablass ein Ersatz für das Bußsakrament?
Nein, denn der Ablass tilgt nur Strafen der Sünden, deren Schuld bereits nachgelassen wurde.

Was bedeutet das?
Wir unterscheiden bei den Sünden einerseits die Schuld, die man vor Gott auf sich lädt, wenn man eine Sünde begeht, und andererseits die sogenannte Sündenstrafe. Die Schuld betrifft direkt das Unrecht, das der Sünder Gott gegenüber anrichtet. Sie macht den Sünder vor Gott zum “Schuldigen”. Nachlass dieser Schuld nennt man demnach die Verzeihung der Sünde. Das bedeutet, dass Gott das Verhältnis des Sünders zu Ihm wieder in Ordnung gebracht hat. Davon bleibt zunächst einmal unberührt, dass jede Sünde durch die Auflehnung gegen Gott an sich auch Strafe verdient. Einem reuigen Sünder wird Gott bei der Beichte für gewöhnlich auch einen Teil dieser Strafe erlassen. Ebenso trägt die vom Beichtvater auferlegte Buße zur Tilgung der Sündenstrafe bei, wenn man sie erfüllt.

Was geschieht mit diesen Sündenstrafen, wenn sie nicht in der Beichte nachgelassen werden?
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, für seine Sünden Buße zu tun, um die Strafen zu tilgen. Dazu gehören vor allem die klassischen Mittel wie Fasten, Gebet und Almosen. In diesem Sinne kann jedes gute Werk dazu beitragen, für die eigenen Verfehlungen Genugtuung zu leisten und die verdienten Strafen abzubüßen. Strafen, die man vor dem Tod nicht abgebüßt hat, verbleiben für das Fegefeuer.

Was aber ist dann die Rolle des Ablasses?
Der Ablass gründet sich auf die Überzeugung der Kirche, dass Christus ihr mit der Sorge für die Seelen auch eine gewisse Vollmacht über die Heilsmittel anvertraut hat. Daher kann der Papst in seiner Binde- und Lösegewalt auch auf außerordentliche Weise zum Nachlass von Sündenstrafen beitragen, wenn er einen Ablass einsetzt. Hier kommt die Kirche mit dem von Christus und den Heiligen erworbenen Gnadenschatz dem Einzelnen zu Hilfe. Grundlage dafür ist die Verbindung der Getauften im mystischen Leib Christi, in dem ein Glied für das andere eintreten und stellvertretend Gutes tun kann, sofern die Haltung des Empfängers dem nicht entgegensteht.

Der vollkommene Ablass erspart das Fegefeuer
Ein vollkommener Ablass ist der Erlass sämtlicher zeitlicher Sündenstrafen, was im Todesfall zum sofortigen Eintritt in den Himmel führt, ohne vorher noch ins Fegefeuer zu müssen.


Die Bedingungen für einen vollkommenen Ablass

  • Sakramentale Beichte (im Zeitraum von etwa 8 Tagen vorher oder nachher)
  • Empfang des Altarsakraments (möglichst am gleichen Tag)
  • Gebet nach der Meinung des Hl. Vaters
    (z.B. Vater Unser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater)
  • Vollständige Abkehr von der Anhänglichkeit an die Sünde.
  • Das besondere Werk zur Erlangung des Ablasses (siehe unten)

Es ist nur ein vollkommener Ablass pro Tag möglich.
Wenn eine Bedingung fehlt, wird ein Teilablass gewährt.
Es können mehrere Teilablässe täglich gewonnen werden.

Das besondere Werk zur Erlangung des vollkommenen Ablasses

Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen ist ein besonderes Werk zur Erlangung des vollkommenen Ablasses zu verrichten. Welche besonderen Werke das sein können, legt die Kirche fest. Hier ein paar Möglichkeiten:

  • Eucharistische Anbetung (wenigstens eine halbe Stunde)
    Einen vollkommenen Ablass erhält man, wenn man mindestens eine halbe Stunde Jesus im Allerheiligsten Sakrament anbetet.
  • Andächtiges Lesen der Hl. Schrift (wenigstens eine halbe Stunde)
  • Rosenkranz in einer Kirche oder in Gemeinschaft
    Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,
    • der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet;
    • Es genügt, einen der vier Rosenkränze zu verrichten, jedoch müssen die fünf Dekaden (Geheimnisse) ohne Unterbrechung gebetet werden.
    • Das mündliche Beten muss von der geistlichen Betrachtung der Geheimnisse begleitet sein.
    • Beim öffentlichen (gemeinsamen) Gebet sollen die Geheimnisse – nach örtlicher Gewohnheit – gesprochen werden. Beim privaten Beten genügt es, die Geheimnisse im Geiste zu betrachten.
  • Kreuzwegandacht (an amtlich errichteten Stationen, am Karfreitag überall)
    für verhinderte Kranke genügt eine halbe Stunde Betrachtung des Leidens Jesu
  • Der Portiunkula-Ablass (2. August oder am darauffolgenden Sonntag)
    Ebenfalls weiter verbreitet ist der sogenannte Portiunkula-Ablass, den der Hl. Franziskus vom Papst erbat für alle, die die kleine “Portiunkula-Kirche” in Assisi besuchten und der schließlich ausgeweitet wurde auf alle Pfarrkirchen und Franzikaner-Kapellen in der Welt. Wer am 2. August oder am darauffolgenden Sonntag seine Pfarrkirche besucht und dort betet, erhält diesen vollkommenen Ablass.
  • Am Allerseelentag (bzw. bereits ab 12 Uhr des Allerheiligentags):
    Vollkommener Ablass bei Besuch einer Kirche
    sowie Gebet von Glaubensbekenntnis und Vater Unser
  • Täglich vom 1. bis zum 8. November:
    Vollkommener Ablass für die Verstorbenen
    bei Friedhofsbesuch mit Gebet für die Verstorbenen
  • Urbi et Orbi
    Die beiden bekanntesten Ablässe sind sicherlich der “urbi-et-orbi-Segen” an Ostern und Weihnachten. Wer diesen Segen gläubig empfängt und die Rahmenbedingungen erüllt hat und in Kürze erfüllen wird, erhält einen vollständigen Ablass. (Das gilt auch für eine Teilnahme an diesem Segen via Fernsehen oder Radio).
  • Wallfahrtsablässe – vor allem in Rom
  • An bestimmte Ort und Wallfahrten sind ebenfalls Ablässe gebunden, so vor allem bei einer Wallfahrt nach Rom, bei einer Walfahrt nach Jerusalem oder Santiago de Compostella.
  • In Rom erhält auch der einen vollkommenen Ablass, der die “Scala Santa” – die “Heilige Stiege” – kniend erklimmt und dabei auf jeder Stufe ein Gebet verrichtet; ebenfalls erhält jeder einen Ablass, der die vier Hauptkirchen (St. Peter, St. Paul, St. Maria Maggiore und St. Johannes im Lateran) entweder an ihrem Festtag – oder an einem anderen kirchlichen Festtag – oder an einem beliebigen Tag im Jahr (dann aber nur einmal im Jahr) besucht und dort betet.
  • Am bekanntesten ist die – sicherlich nicht einfache – Sieben-Kirchen-Wallfahrt in Rom, die vom Heiligen Filippo Neri wiederbelebt wurde. Wer an einem Tag und zu Fuß (soweit gesundheitlich möglich) die sieben Hauptkirchen Roms besucht (Petersdom, St. Paul vor den Mauern, Santa Maria Maggiore, die Lateranbasilika, San Lorenzo, San Sebastiano (Katakomben), Santa Croce in Gerusalemme (Hl. Kreuz in Jerusalem)), erhält einen vollkommenen Ablass.
  • Ablässe zur Hl. Erstkommunion, zur Primiz und zum Priesterjubiläum
    Einen vollkommenen Ablass erhält derjenige, der seine erste Hl. Kommunion empfängt und alle, die an der Erstkommunionfeier teilnehmen; außerdem ein Priester bei seiner Primiz (seiner ersten Hl. Messe) – und alle Teilnehmer am Primizgottesdienst. Ebenso ist der Empfang des Primizsegens mit einem Ablass verbunden.
    Ein Priester, der sein 25., 50. oder 60. Priesterjubiläum feiert, gewinnt einen vollkommenen Ablass, wenn er innerlich sein Versprechen erneuert, seine priesterlichen Pflichten treu zu erfüllen. Im Rahmen eine Festgottesdienstes gilt dieser Ablass für alle Mitfeiernden.
  • In der Todesstunde – Erteilung des Päpstlichen Segens durch einen Priester
    Ist kein Priester zugegen, so gewährt die Kirche den vollkommenen Ablass in der Todesstunde dem Gläubigen auch, wenn dieser in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat. Zur Gewinnung des Ablasses möge man dem Gläubigen ein Kruzifix oder ein Kreuz reichen. Die Bedingung, „wenn der Gläubige in seinem Leben nur einige Gebetsübungen verrichtet hat“, ersetzt in diesem Falle die drei zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses üblicherweise notwendigen Bedingungen (Beichte, Kommunion, Gebet nach Meinung des Papstes). Den vollkommenen Ablass in der Todesstunde kann der Gläubige auch gewinnen, wenn er am gleichen Tag bereits einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.

Ein Grundgedanke des Ablasses: Die Stellvertretung

Der Ablass ist nämlich auch so etwas wie ein Gutschein – man löst ihn ein, weil ein anderer bereits wesentliches geleistet hat. Das gilt ja auch für die Sündenvergebung, die uns quasi geschenkt wird, weil ein anderer – Jesus – bereits an unserer Stelle alles in Ordnung gebracht hat (“gesühnt” hat). Diese Stellvertretung ist das entscheidend Christliche.

Beim Ablass gibt es diese Stellvertretung auch: Ein anderer hat das getan, was ich selber mir nicht zutraue, und durch den Ablass verbinde ich mich mit diesem Wohltäter. Nur geht es ja nicht um das ewige Heil, sondern nur um die irdischen und zeitlichen Folgen. Deshalb ist dieser “andere Wohltäter” nicht nur Jesus selbst, sondern die ganze kirchliche Gemeinschaft. In der Theologie heißt das, dass “die Kirche aus dem Schatz Christi und der Heiligen schöpft und ihre Verdienste dem Sünder zuwendet”, wenn dieser zumindest ein kleines stellvertretendes Werk auf die Reihe kriegt… das Ablasswerk.

So heißt es ja auch in jeder Messfeier: “Schau nicht auf unsere Sünden, sondern auf den Glauben Deiner Kirche.” Wir bergen uns in der Gemeinschaft der Heiligen, in der jeder für jeden sorgt.

So können wir von einer dreifachen Stellvertetung sprechen: Jesus nimmt stellvertretend für uns das Kreuz auf sich, um uns den Himmel zu eröffnen; Jesus und alle Heiligen der Kirche bieten mir ihre Stellvertretung an, wenn es darum geht, mich selbst und alle Betroffenen von den irdischen Folgen meiner Sünden zu befreien…

… und auch ich selbst kann den Ablass stellvertretend für andere gewinnen; vor allem auch für bereits Verstorbene. Diese stellvertretende Handlung für die Verstorbenen findet sich schon in der Bibel belegt und gut geheißen…:

2 Makk 12, 40-45: Am nächsten Tag kamen die Leute des Judas, um die Leichen der Gefallenen zu überführen – es war inzwischen höchste Zeit geworden – und sie inmitten ihrer Angehörigen in den Familiengräbern zu bestatten. Da entdeckten sie, dass alle Toten unter ihren Kleidern Amulette der Götter von Jamnia trugen, obwohl das den Juden vom Gesetz her verboten ist. Da wurde allen klar, dass die Männer deswegen gefallen waren, und sie priesen nun alle das Wirken des Herrn, des gerechten Richters, der das Verborgene ans Licht bringt.
Anschließend hielten sie einen Bittgottesdienst ab und beteten, dass die begangene Sünde wieder völlig ausgelöscht werde. Der edle Judas aber ermahnte die Leute, sich von Sünden rein zu halten; sie hätten ja mit eigenen Augen gesehen, welche Folgen das Vergehen der Gefallenen gehabt habe. Er veranstaltete eine Sammlung, an der sich alle beteiligten, und schickte etwa zweitausend Silberdrachmen nach Jerusalem, damit man dort ein Sündopfer darbringe. Damit handelte er sehr schön und edel; denn er dachte an die Auferstehung.
Hätte er nicht erwartet, dass die Gefallenen auferstehen werden, wäre es nämlich überflüssig und sinnlos gewesen, für die Toten zu beten. Auch hielt er sich den herrlichen Lohn vor Augen, der für die hinterlegt ist, die in Frömmigkeit sterben. Ein heiliger und frommer Gedanke! Darum ließ er die Toten entsühnen, damit sie von der Sünde befreit werden.

Dabei ist klar, dass jede Stellvertretung nur “fürbittweise” geschehen kann; es handelt sich also nicht um eine magische Handlung, die den freien Willen des “Empfängers” ausschaltet. Das “Geschenk” muss immer auch angenommen werden – wie auch das Heilsopfer Jesu, der Ablass und die Ablässe für Verstorbene.